Alle allgemein bildenden Schulen einschließlich der allgemein bildenden Schulen in
freier Trägerschaft wechseln in den Klassenstufen 1 bis 4 ab dem 22. Februar 2021
von der Schließung der Einrichtungen (Phase „Rot“) in den eingeschränkten
Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Phase „Gelb II“) gemäß §§ 36 bis 40
ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
Eine Übersicht der Phasen finden Sie hier: 5-Phasen-Modell
Nach § 38 KiJuSSpVO findet der Unterricht:
- in beständigen, festen und voneinander getrennten Lerngruppen statt
- stets durch dasselbe pädagogische Team
- in einem fest zugewiesenen Raum
- die Schulleitung gewährleistet von Montag bis Freitag ein eingeschränktes
Betreuungsangebot im Umfang von mindestens sechs Stunden unter Anrechnung von mindestens vier Unterrichtsstunden - eine Betreuungszeit von acht Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit ist anzustreben.
Die gültige Allgemeinverfügung für Schulen können Sie hier nachlesen: 2021-02-19_TMBJS_Allgemeinverfuegung_Stufe_Gelb
Achtung! Ab 22. Februar 2021 gelten Sonderregelungen des Gesundheitsministerium bei 7-Tages-Inzidenzwerten im Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt von über 150 bzw. über 200.